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Kosten & Recht

Hausratversicherung und Schlüsseldienst – was ist mitversichert?

Hausratversicherung und Schlüsseldienst – was ist mitversichert?

Viele gehen davon aus, dass die Hausratversicherung schon zahlen wird, wenn der Schlüsseldienst kommt. Tatsächlich sind für Türöffnung, Schlüsselverlust und Schlosstausch oft ganz unterschiedliche Versicherungen zuständig, und manchmal keine davon. Dieser Ratgeber sortiert die typischen Fälle. Maßgeblich sind am Ende immer die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.

Drei Versicherungen, drei Zuständigkeiten

Rund um Schlüssel und Schlösser spielen vor allem drei Versicherungen eine Rolle, die oft verwechselt werden. Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum in der Wohnung, also Möbel, Kleidung, Elektronik und Wertsachen, gegen bestimmte Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser. Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, zum Beispiel dem Vermieter, dessen Schlüssel Sie verloren haben. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief schließlich ist ein Assistance-Baustein, der bei bestimmten Notlagen schnelle Hilfe organisiert und bezahlt.

Welche dieser Versicherungen im Einzelfall leistet, hängt davon ab, was genau passiert ist. Die folgenden Abschnitte zeigen die häufigsten Szenarien.

Ausgesperrt: Meist hilft nur ein Schutzbrief

Eine zugefallene Tür ist für die Hausratversicherung in aller Regel kein Versicherungsfall. Es ist nichts gestohlen oder zerstört worden, Sie kommen nur nicht hinein. Die Kosten für die Türöffnung tragen Sie deshalb normalerweise selbst.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Haus- und Wohnungsschutzbrief abgeschlossen haben. Nach Darstellung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft organisiert der Versicherer bei Aussperrung dann einen Schlüsseldienst und übernimmt die Kosten, bei beschädigtem Schloss teils auch für ein provisorisches Schloss. Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass der Schutzbrief nicht automatisch neue Schlösser bezahlt. Wichtig ist außerdem das Verfahren: Viele Schutzbriefe verlangen, dass Sie zuerst die Notrufnummer des Versicherers anrufen, der dann einen Dienstleister schickt. Wer eigenmächtig einen Schlüsseldienst beauftragt, bekommt unter Umständen nur einen Teil oder gar nichts erstattet.

Schlüssel verloren: Die Haftpflicht zahlt eher als die Hausrat

Der bloße Verlust eines Schlüssels ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. Nach Angaben der Verbraucherzentrale leistet sie oft nur für den Ersatz des eigenen Hausschlüssels, etwa nach einem Raub, nicht aber für fremde oder dienstliche Schlüssel.

Für Mieter ist deshalb die private Haftpflichtversicherung wichtiger. Viele Tarife schließen den Verlust fremder privater Schlüssel ein, also auch des Wohnungsschlüssels, der dem Vermieter gehört. Dann übernimmt die Haftpflicht die Kosten für den Austausch von Schlössern oder sogar einer ganzen Schließanlage, sofern der Austausch nötig ist. Je nach Tarif gibt es eine Höchstsumme oder eine Selbstbeteiligung. Berufliche Schlüssel, etwa zu Büro, Praxis oder Schule, sind nur versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Verbraucherzentrale rät, gerade bei Generalschlüsseln die Deckungssumme genau zu prüfen.

Für Eigentümer sieht es anders aus. Wer den Schlüssel zum eigenen Haus verliert, schädigt niemand anderen, die Haftpflicht ist dafür nicht zuständig. Absichern lässt sich dieser Eigenschaden über einen Schutzbrief zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, der eigene Schlüssel einschließt.

Einbruch und Diebstahl: Hier ist die Hausrat gefragt

Die eigentliche Domäne der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl. Werden bei einem Einbruch Gegenstände gestohlen oder beschädigt, übernimmt sie in der Regel den Schaden am Hausrat. Viele Verträge umfassen darüber hinaus sogenannte Schlossänderungskosten: Wurden Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub entwendet, zahlt der Versicherer dann den Austausch der Schlösser an der Wohnung. Ob und in welcher Höhe das gilt, steht in Ihren Bedingungen.

Kommt es nach einem Schlüsselverlust zu einem Einbruch, bei dem der verlorene Schlüssel benutzt wurde, wird es kompliziert. Die Haftpflicht deckt solche Folgeschäden nicht. Die Hausratversicherung kann leisten, muss es aber nicht in jedem Fall in voller Höhe. Die Verbraucherzentrale verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Aktenzeichen 3 U 46/12), nach der die Hausrat bei einem Einbruch kurz nach dem Schlüsselverlust nicht unbedingt haftet. Wer seinen Verlust nicht meldet und nichts unternimmt, riskiert also, dass der Versicherer seine Leistung kürzt.

Was Sie im Schadenfall tun sollten

Damit eine Versicherung leistet, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Die wichtigsten Schritte gelten für fast alle Verträge:

  • Den Schaden unverzüglich beim Versicherer melden, bei Schutzbriefen möglichst vor der Beauftragung
  • Bei Diebstahl oder Einbruch Anzeige bei der Polizei erstatten und die Vorgangsnummer notieren
  • Eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, auf der Anfahrt, Arbeitszeit und Material einzeln stehen
  • Beschädigte Teile wie einen aufgebohrten Zylinder aufbewahren, bis der Versicherer sie nicht mehr braucht
  • Fotos von Tür, Schloss und Schäden machen, bevor repariert wird
  • Bei Mietschlüsseln den Vermieter und die Haftpflichtversicherung parallel informieren

Häufige Missverständnisse

Im Gespräch mit Betroffenen tauchen immer wieder dieselben Annahmen auf, die sich bei genauerem Hinsehen als falsch erweisen. Einige davon im Überblick:

  • „Die Hausrat zahlt alles rund um die Wohnung.“ Sie deckt nur bestimmte Gefahren wie Einbruch, Feuer oder Leitungswasser ab, nicht jedes Missgeschick.
  • „Schutzbrief und Schlüsselversicherung sind dasselbe.“ Der Schutzbrief organisiert Hilfe bei Notlagen, die Absicherung von Schlüsselverlusten steckt meist in der Haftpflicht.
  • „Ich zahle erst einmal und reiche später ein.“ Bei vielen Schutzbriefen ist das gerade der Weg, auf dem der Anspruch verloren gehen kann.
  • „Ein beruflicher Schlüssel ist automatisch mitversichert.“ Dafür braucht es in der Regel einen ausdrücklichen Einschluss.
  • „Wenn ich nichts melde, ändert sich nichts.“ Wer einen Verlust verschweigt und später passiert etwas, riskiert Kürzungen.

Vertrag prüfen, bevor der Ernstfall eintritt

Der beste Zeitpunkt, die eigenen Policen anzusehen, ist ein ruhiger Abend und nicht der Moment vor der verschlossenen Tür. Prüfen Sie in der Haftpflicht, ob der Verlust fremder privater und gegebenenfalls beruflicher Schlüssel eingeschlossen ist und bis zu welcher Summe. Schauen Sie in der Hausratversicherung nach Schlossänderungskosten und den Voraussetzungen dafür. Und klären Sie, ob ein Schutzbrief besteht, welche Leistungen er umfasst und welche Nummer Sie im Notfall anrufen müssen. Speichern Sie diese Nummer im Handy.

Ein Hinweis zum Abschluss: Gestritten wird mit Versicherern oft über die Höhe einer Rechnung. Ein vorher genannter und vor Ort bestätigter Preis sowie eine nachvollziehbare Rechnung helfen auch bei der Erstattung. Der Taunus Schlüsseldienst ist täglich von 06:30 bis 23:45 Uhr erreichbar und dokumentiert jeden Einsatz so, dass Sie die Unterlagen einreichen können. Ob Ihre Versicherung zahlt, kann allerdings nur der Versicherer selbst verbindlich sagen.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung den Schlüsseldienst, wenn ich mich ausgesperrt habe?

In der Regel nicht, denn ein Aussperren ist kein versicherter Schaden wie Einbruch oder Feuer. Haben Sie aber einen Haus- und Wohnungsschutzbrief, organisiert und bezahlt der Versicherer oft den Schlüsseldienst. Häufig müssen Sie dafür zuerst die Notrufnummer des Versicherers wählen.

Welche Versicherung zahlt, wenn ich den Schlüssel meiner Mietwohnung verliere?

Meist die private Haftpflichtversicherung, sofern der Verlust fremder Schlüssel im Tarif eingeschlossen ist. Sie übernimmt dann die Kosten für notwendige neue Schlösser oder eine Schließanlage, gegebenenfalls bis zu einer Höchstsumme und mit Selbstbeteiligung. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und melden Sie den Verlust zügig.

Ist mein Autoschlüssel über die Haftpflicht versichert?

Nach Angaben des Versicherungsverbands in der Regel nicht. Autoschlüssel sowie Schlüssel zu Tresoren oder Schließfächern sind in der privaten Haftpflicht typischerweise ausgenommen. Für den Autoschlüssel kann je nach Vertrag die Kfz-Versicherung zuständig sein.

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